RAHMENBEDINGUNGEN
In einem ersten Kurzkontakt (per Telefon oder Email) kann ich grob erfassen, was Ihr Anliegen ist und klären, ob Sie mit Ihrem Thema bei mir als Klinische Psychologin und Psychotherapeutin in Ausbildung unter Supervision richtig sind oder ob es doch etwas anderes bräuchte. Im persönlichen Erstgespräch vor Ort können wir einander besser kennenlernen und einschätzen, ob Sie sich bei mir wohlfühlen und eine weitere Zusammenarbeit vorstellen können. Wenn das der Fall ist, vereinbaren wir je nach Bedarf in einem individuellen Rhythmus weitere Einheiten. Es gibt dabei keine Bindung, dass eine bestimmte Anzahl an Einheiten absolviert werden muss. Für manche reichen nur wenige Gespräche, die eine Klärung und Erleichterung bieten. Andere benötigen einen längeren Prozess. Am Anfang, wenn die Belastung vielleicht noch größer ist, können engmaschigere Termine (1x/Woche) sinnvoll sein und bei Verbesserung der Befindlichkeit dann in größeren Abständen. Mein Ziel ist, Ihnen Hilfe zur Selbsthilfe anzubieten. Ich sehe meine Rolle in unserer Zusammenarbeit als eine Art Beifahrerin, die Sie ein Stück Ihres Weges begleitet. Dabei bin ich Expertin für Psychologie/Psychotherapie und Sie sind die Expert:in für Ihr Leben. Sie brauchen nichts anderes mitzunehmen, als sich selbst und eine der Hauptzutaten der Psychotherapie: Neugier.
„So I guess we are who we are for a lot of reasons. And maybe we’ll never know most of them. But even if we don’t have the power to choose where we come from, we can still choose where we go from there.“
– Stephen Chbosky
KOSTEN
100 € (à 50 Minuten)*
Klinisch-psychologische Behandlung/Psychotherapie oder Beratung im Einzelsetting
170 € (à 90 Minuten)*
Klinisch-psychologische Behandlung/Psychotherapie oder Beratung im Mehrpersonensetting (z.B. Paartherapie, Familientherapie)
*) Ich biete ein Kontingent an Plätzen zu einem reduzierten Honorar/Sozialtarif an. Diese können wir individuell besprechen.
Absageregelung:
Wenn Sie den Termin aus vorhersehbaren Gründen nicht wahrnehmen können, bitte ich um ehestmögliche Absage oder spätestens 24 h vor dem vereinbarten Termin. Bei Zuspätkommen ist keine Verlängerung der Sitzungszeit möglich.
Verrechnung:
Die Kosten sind zunächst von den Klient:innen zu tragen. Seit 1.1.2024 ist klinisch-psychologische Behandlung eine Kassenleistung. Somit ist es möglich, einen Teil der Kosten refundiert zu bekommen.
VERSCHWIEGENHEIT
Als Klinische Psychologin und Psychotherapeutin unter Supervision bin ich entsprechend § 37 Psychologengesetz und § 15 Psychotherapiegesetz zur Verschwiegenheit über alle mir in Ausübung meines Berufes anvertrauten oder bekannt gewordenen Geheimnisse verpflichtet. Dies gilt auch für die Information, dass Sie überhaupt bei mir in Behandlung sind.
Die Verschwiegenheitspflicht darf grundsätzlich nur dann gebrochen werden, wenn das unbedingt notwendig ist, um eine akute Gefahr für Leib, Leben und Gesundheit von einer bestimmten Person abzuwenden.